Eröffnung eines Girokontos (für Flüchtlinge)

Flüchtlinge können in Deutschland ein Basiskonto eröffnen. Darüber informiert die Verbraucherzentrale:

Seit dem 9. September 2015 können Flüchtlinge in Deutschland ein Basiskonto eröffnen, auch wenn sie keinen Pass oder Ausweis haben. Angesichts der aktuellen Flüchtlingskrise hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die bisherigen Vorgaben gelockert:

  • Banken müssen nun alle Dokumente akzeptieren, die den Briefkopf einer deutschen Ausländerbehörde tragen und Identiätsangaben wie Foto, Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift enthalten. Außerdem müssen die Dokumente das Siegel der Ausländerbehörde und die Unterschrift des Ausstellers tragen. Der Nachweis eines festen Wohnsitzes ist KEINE Voraussetzung, um ein Girokonto zu eröffnen.
  • Die o.g. Dokumente reichen als Grundlage zur Eröffnung eines so genannten Guthaben- und Basiskontos – unabhängig von der Bonität. Es gibt keine Überziehungsmöglichkeiten aber Ein- und Auszahlungen, Lastschriften, Daueraufträge, Überweisungen oder Kartenzahlungen lassen sich damit bewerkstelligen.

Quelle: www.verbraucherzentrale.de/kontoeroeffnung-fuer-fluechtlinge (Informationen auf Deutsch und auf Englisch) [Anmerkung vom 18.07.2016: Link erloschen]

Auf der genannten Seite hält die Verbraucherzentrale auch einen Link zum offiziellen Dokument der BaFin bereit, das die Grundlage für die gelockerten Anforderungen bildet.

Die Sparkassen haben diese Anforderungen offensichtlich umgesetzt und führen die entsprechenden Informationen in ihrem Flyer zur Erklärung des Girokontos auf.

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