Neues Integrationsgesetz (vom 6.8.2016): Wo müssen Flüchtlinge wohnen?

Der Flüchtlingsrat NRW informiert in Kurzform über die Wohnsitzauflagen des am 6. August 2016 in Kraft getretenen Integrationsgesetzes:

  • Wen betreffen die Neuerungen und für wie lange?
  • 1. Neuerung Wohnsitz: In welchem Bundesland?
  • 2. Neuerung Wohnsitz: Wo im Bundesland?
  • Wann dürfen die Betroffenen trotzdem umziehen?

Diese Kurzinformationen (einschließlich Link auf den Gesetzestext) sind unter www.frnrw.de/news/item/6023-nach-dem-integrationsgesetz-wo-muessen-fluechtlinge-zukuenftig-wohnen http://www.frnrw.de/themen-a-z/wohnsitzauflage-residenzpflicht/artikel/f/r/nach-dem-integrationsgesetz-wo-muessen-fluechtlinge-zukuenftig-wohnen-1.html zu finden.

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