Flüchtlinge aus Somalia jetzt mit „guter Bleibeperspektive“
Seit dem 1. August 2016 wird bei Asylbewerber*innen aus Somalia eine „gute Bleibeperspektive“ unterstellt, so dass sie nun gemäß § 44 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 AufenthG zu Integrationskursen zugelassen sind. Auch der Zugang zu weiteren Integrationsmaßnahmen ist für somalische Asylbewerber*innen nun erleichtert: frühzeitiger Zugang zum Arbeitsmarkt, Berufsausbildungsbeihilfe,
ausbildungsbegleitende Hilfen, assistierte Ausbildung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen …