„Führerscheinumtausch und -erwerb bei Flüchtlingen aus Syrien“ (ADAC-Mitteilung)

Die Juristische Zentrale des ADAC gibt in Ihrer Mitteilung Nr. 41/2015 vom 14.10.2015 Antworten auf Fragen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine, speziell aus Syrien. Im Einzelnen geht es um folgende Themen:

  • Wann darf in Deutschland gefahren werden?
  • Wann muss in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden?
  • Gibt es bei der Umschreibung Erleichterungen?
  • Können die Prüfungen in anderen Sprachen abgelegt werden?
  • Ersterwerb im Inland

Die Mitteilung ist unter www.adac.de/sp/rechtsservice als PDF-Datei frei zugänglich.

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